Grundlagen
Warum machen wir das eigentlich als Genossenschaft?
Als uns die Idee einer Brauerei für Zeulenroda das erste Mal in den Sinn kam, sind wir davon ausgegangen, dass wir das Projekt im kleinen Kreis auf die Beine stellen werden. Einerseits, weil wir dann alles in einer Hand haben und andererseits, weil für uns die Gesellschaftsform der Genossenschaft zu Beginn absolutes Neuland war.
Uns war aber auch klar, dass unsere Idee nur mit öffentlicher Akzeptanz und Gemeinschaftsgefühl funktionieren wird. Warum also nicht nur die Verantwortung, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg auf viele Menschen verteilen? So überzeugte uns schließlich die Gesellschaftsform der Genossenschaft, bei der es weder alleinige Gewinner noch Verlierer gibt.
Eine Brauerei in Zeulenroda? Gibt es noch Bedarf an Kneipen?
Das war die Kernfrage, welche uns auch lange beschäftigt hat! Aber drehen wir die Frage doch einfach um: Wie viele von uns saßen schon im Urlaub in einem schönen, gut besuchten Biergarten und haben sich gefragt, warum das in Zeulenroda nicht möglich ist? Ganz einfach! Weil es bisher kein passendes Konzept gab! Oder besser: weil es bisher meist Konzepte gab, die für Einzelkämpfer oder kleine Gruppen zu riskant und arbeitsaufwändig waren! Unser Projekt steht auf mehreren Standbeinen und hat in Verbindung mit der Gesellschaftsform einer Genossenschaft den Vorteil der Arbeits- und Risikoverteilung. Durch die Gemeinschaft wird zusätzlich die regionale Akzeptanz gestärkt und ein langfristiger Erfolg gesichert.
Konzept
Was soll im Stadthöhler eigentlich entstehen?
Wir möchten den Stadthöhler als gesellschaftliches Kulturobjekt ganzheitlich erschließen und wieder zum Leben erwecken. Dabei steht unser Konzept auf drei Säulen, die einen nachhaltigen Betrieb garantieren:
- Aufbau und Betrieb einer kleinen Brauerei mit einer Jahresproduktion von ca. 20.000l pro Jahr (inkl. Ausschank vor Ort und Vertrieb der Produkte an die heimische Gastronomie)
- Ausbau und Vermietung von Ferienwohnungen in den oberen Etagen
- Erschließung und Vermietung von Wohnmobilstellplätzen auf dem Außengelände des Stadthöhlers
Ist denn das Objekt „Stadthöhler“ der beste Ort dafür?
Der Stadthöhler eignet sich nicht nur aus seiner traditionsreichen Vergangenheit heraus - hier wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts bereits Bier gebraut - als idealer Ort des Geschehens, auch der Standort im Stadtzentrum und die räumliche Aufteilung des Gebäudes sprechen dafür. An den gemütlichen Gastraum mit Ausschank wird sich im dahinter liegenden Teil die Brauerei anschließen. Ein angrenzender Biergarten komplettiert ein Ambiente, welches zum Verweilen einlädt. Der Besuch wird zum Erlebnis. Dass auswärtige Gäste gleichzeitig in einer der Ferienwohnungen unterkommen oder den Wohnmobilstellplatz nutzen können: Die perfekte Ergänzung.
Gibt es eine zeitliche Projektplanung? Welche Meilensteine haben wir uns gesetzt?
Um ein solches Projekt in die Tat umzusetzen, bedarf es natürlich einer genauen Planungsstruktur. Auch, wenn durch das Initiatorenteam bereits einige Vorarbeit geleistet wurde, um das Vorhaben Realität werden zu lassen, bleibt noch viel zu tun. In erster Linie geht es nun darum, viele Unterstützer und Anteilseigner zu generieren. Ein zentraler Zeichnungstermin am 15.08.2025 soll als gemeinschaftlicher Auftakt den Startschuss geben. In den Wochen danach folgen der Immobilienerwerb (durch Bastian Militzer) und der Beginn der Sanierungsarbeiten im Gebäude. Schon hier wird jede helfende Hand von Bedeutung sein!
Im Rahmen des Stadtfest (29.08. - 31.08.2025) möchten wir unsere Idee weiter bewerben und den Höhler für Besucher öffnen. Der Um- und Ausbau des Gast- und Brauraumes soll Ende Mai 2026 abgeschlossen sein. Eine 1. Ferienwohnung wird Ende August 2026 nutzbar sein.
Wie kann ich mitmachen?
Wie kann ich mich an dem Projekt beteiligen?
Du kannst dich auf verschiedene Weise an dem Projekt beteiligen. Die grundlegendste Möglichkeit ist der Kauf von Anteilen – das verschafft dir Mitbestimmungsrechte und zeigt deine langfristige Verbundenheit. Voraussetzung für jede weitere Beteiligungsform ist der Besitz von mindestens einem Anteil.
Ergänzend kannst du durch Arbeitsleistung dein persönliches Geschäftsguthaben erhöhen – das bedeutet: Für bestimmte Tätigkeiten wird dir ein Gegenwert gutgeschrieben, der deinem Geschäftsguthaben zugerechnet wird.
Wichtig: Das Geschäftsguthaben ist nicht mit einem Genossenschaftsanteil gleichzusetzen. Es handelt sich dabei um ein Guthaben innerhalb der Genossenschaft, das später – wenn du das möchtest – in Anteile umgewandelt werden kann. So kannst du dir schrittweise eine stärkere Beteiligung aufbauen.
Das bietet dir eine flexible Möglichkeit, dich aktiv einzubringen und gleichzeitig deine Beteiligung am Projekt zu erweitern – auch ohne sofort große finanzielle Mittel einzusetzen.
Darüber hinaus können sich auch Selbstständige oder Unternehmen beteiligen – zum Beispiel durch Kooperationen, Dienstleistungen oder projektbezogene Beiträge. In diesen Fällen sind jedoch individuelle Absprachen notwendig, da Umfang und Art der Beteiligung stark variieren können.
Egal für welche Form du dich entscheidest: Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftliches, transparentes Miteinander. Jede Beteiligung – ob finanziell oder praktisch – stärkt die Basis und trägt zur nachhaltigen Entwicklung des Projekts bei.
Was kostet eigentlich ein Anteil und wie viele Anteile kann ich erwerben?
Ein Anteil kostet 500 €. Du kannst bis zu 10 Anteile erwerben – das entspricht also einer maximalen Beteiligung von 5.000 €.
Der Erwerb ist jederzeit möglich, solange du die Maximalgrenze nicht überschreitest. Ob du gleich mehrere Anteile auf einmal kaufst oder nach und nach aufstockst, bleibt dir überlassen.
Wie bereits erwähnt, besteht auch die Möglichkeit, durch Arbeitsleistung dein Geschäftsguthaben aufzubauen und dieses in Anteile umzuwandeln. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du zuvor mindestens einen Anteil gekauft hast. Diese flexible Struktur ermöglicht sowohl eine finanzielle als auch eine praktische Beteiligung und macht den Einstieg für unterschiedliche Lebenssituationen und Möglichkeiten attraktiv.
Muss ich sonst noch was machen? Wer macht hier eigentlich die ganze Arbeit?
Als Anteilseigner musst du im Grunde nur eines tun: die Idee mittragen, leben und positiv nach außen vertreten. Damit leistest du bereits einen wichtigen Beitrag zum Erfolg des Projekts – durch deine Haltung, deine Präsenz und dein Vertrauen in das gemeinsame Vorhaben.
Das operative Geschäft – also die tägliche Organisation, Planung und Umsetzung – wird vom Vorstand geführt, in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat.
Zusätzlich bringen sich Genoss*innen aktiv ein, die durch entlohnte Arbeit oder durch Arbeitsstunden (auch zum Anteilsaufbau) konkrete Aufgaben übernehmen. Ob Verwaltung, praktische Tätigkeiten, Organisation oder Kommunikation – die laufende Arbeit wird also von einem engagierten Team getragen, das sich mit der Idee identifiziert und Verantwortung übernimmt.
Du bist also nicht allein verantwortlich – im Gegenteil: Die Struktur ist so aufgebaut, dass jede*r sich nach den eigenen Möglichkeiten einbringen kann, ohne überfordert zu werden. Dein Beitrag als Anteilseigner ist vor allem ideeller Natur – aber deswegen nicht weniger wertvoll und helfende Hände werden immer gefragt sein!
Wie profitiere ich davon?
Was bringt es mir, ein Teil der Genossenschaft zu werden?
Diese Frage muss differenziert betrachtet werden.
Aus monetärer Sicht ist die Gewinnausschüttung in Form einer Dividende, abhängig von den gezeichneten Geschäftsanteilen, interessant. Wie hoch die Dividende ausfallen wird und ob diese bereits in den ersten Jahren ausgezahlt werden kann, wird in der jährlichen Generalversammlung festgelegt. Dort kann jeder Anteilseigner, unabhängig von seinen gezeichneten Geschäftsanteilen, mit einer Stimme mitbestimmen. Das schafft Gleichberechtigung, Akzeptanz und die Möglichkeit, einen direkten Einfluss auf den Erfolg unserer Genossenschaft zu nehmen. Weiterhin wird es für Anteilseigner Vergünstigungen beim Kauf von Brauereiprodukten geben. Auch dazu werden die Anteilseigner gemeinsam eine Regelung treffen.
Für uns Initiatoren stand jedoch der monetäre Vorteil nie im Vordergrund.
Wir sehen dieses Projekt als Leuchtturmprojekt und als Chance, die Innenstadt von Zeulenroda wieder mit Leben zu füllen. Gleichzeitig hoffen wir, dass auch andere unserem Beispiel folgen und etwas zur Belebung von Zeulenroda auf die Beine stellen. Das schafft Synergieeffekte, die sich langfristig lohnen!
Kann ich mit meinen Anteilen handeln? Ist das sowas wie eine Aktie?
Der Geschäftsanteil kann nicht gehandelt werden und ist damit nicht mit einer Aktie vergleichbar. Der Handel ergibt auch keinen Sinn, da die Anzahl der Anteile, welche die Genossenschaft ausgibt, aktuell nicht begrenzt ist. Dadurch bleibt der Wert eines Anteils konstant.
Anteile können jedoch an andere Anteilseigner verkauft oder weitergegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Begünstigte bereits im Besitz von mindestens einem Anteil ist und die maximale Anzahl von 10 Anteilen pro Genossenschaftsmitglied nicht überschritten wird.
Jede Weitergabe von Anteilen bedarf der Freigabe durch den Vorstand. Ein entsprechendes Antragsformular wird es zukünftig im Downloadbereich unserer Webseite geben.
Kann man das Objekt auch für private Veranstaltungen mieten?
Der Gastraum der Brauerei ist ein Ort, der, entsprechend den geplanten Öffnungszeiten, jederzeit und für jedermann zugänglich sein wird.
In den nächsten 5 Jahren werden aber Räume im Hintergebäude erschlossen, die zukünftig angemietet und zu privaten Feiern genutzt werden können. Hierzu wird es zeitnah ein konkretes Konzept geben, welches bei der nächsten Generalversammlung vorgestellt wird.
Wie bin ich abgesichert?
Wie ist meine Einlage abgesichert? Ist das als Investition zu verstehen oder bekomme ich mein Geld im Austrittsfall wieder?
Der Kauf eines Anteils der Genossenschaft ist nicht direkt eine Investition in ein Projekt, sondern erhöht vielmehr das zur Verfügung stehende Eigenkapital der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann damit nun Investitionen für die Geschäftsentwicklung tätigen oder Rücklagen bilden, um die Liquidität zu festigen.
Je mehr Eigenkapital die Genossenschaft durch gezeichnete Anteile besitzt, desto unabhängiger ist sie und umso schneller kann das geplante Gesamtkonzept umgesetzt werden. Wenn du dich später dafür entscheiden solltest, aus der Genossenschaft auszutreten, ist dies immer zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Dein gezeichnetes Kapital ist dann nicht verloren, wird dir aber aus Liquiditätsgründen erst mit einer Frist von 2 Jahren ausgezahlt. Um dies immer zu gewährleisten, ist in unserer Satzung die Bildung von entsprechenden Rücklagen festgeschrieben.
Was passiert, wenn die Genossenschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt? Werde ich da als Anteilseigner zur Kasse gebeten?
Der Erfolg unserer Genossenschaft ist nicht allein durch das hohe Engagement und das Vertrauen ihrer Mitglieder gesichert. Auch hierbei handelt es sich um ein Geschäft, welches, wie jedes andere, von vielen Herausforderungen begleitet ist. Natürlich besteht auch hier das Risiko - und an dieser Stelle macht es keinen Sinn, nicht darüber zu reden - dass das Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt sein kann. Die Corona-Pandemie hat allen Gastronomen gezeigt, dass auch das beste Konzept scheitern kann, wenn unvorhergesehene Situationen eintreffen.
Unser Konzept setzt daher auf Diversifizierung durch ein breites Angebot und Risikoverteilung durch eben diese Gesellschaftsform.
Für den Fall, dass die Genossenschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, besteht für die Mitglieder keine Nachschusspflicht. Das ist in der Satzung festgeschrieben. In so einem Fall muss der gewählte Vorstand Lösungen herausarbeiten, wie der weitere Geschäftsbetrieb gesichert und fortgesetzt werden kann.
Wie verhält es sich steuerlich, wenn ich auf meine Geschäftsanteile eine Gewinnausschüttung in Form einer Dividende bekomme?
Die von der Generalversammlung festgelegte jährliche Gewinnausschüttung unterliegt bei einer privaten Anteilseignung einer Steuerpflicht auf Kapitalerträge. Hierbei handelt es sich um die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Diese Steuerpflicht wird vor Auszahlung an die Mitglieder von der Genossenschaft einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Es gibt Möglichkeiten, wie eine Günstigerprüfung oder ein an die Genossenschaft gestellter Freistellungsauftrag, bei dem die Genossenschaft angewiesen wird, keine Abgeltungssteuer einzubehalten. Hierbei sollte sich jedes Genossenschaftsmitglied selbst mit einem Steuerberater abstimmen.
Organisatorisches
Wer braut eigentlich das Bier und wer kümmert sich um Ausschank und Die anderen Arbeiten des laufenden Betriebs?
Für den Braubetrieb sind derzeit zwei Braumeister und ein Brauer aus der Region verantwortlich; ein vierter soll möglichst das Team bald ergänzen. Durch festgelegte Rezepturen und Prozesse wird eine hohe und gleichbleibende Qualität gewährleistet.Der Ausschank und die Arbeitsabläufe werden vom Vorstand organisiert und gemeinsam mit mithelfenden Genoss*innen durchgeführt. Auch viele weitere Aufgaben im laufenden Betrieb –Buchhaltung, Ferienwohnung, Pflege der Anlagen oder Veranstaltungsbetreuung, etc. – werden durch engagierte Mitglieder übernommen. Eine Entlohnung erfolgt entsprechend den bereits beschriebenen Regelungen (siehe Tag 3), abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit. Festangestellte Mitarbeiter gibt es aktuell nicht, doch perspektivisch sollen feste Arbeitsplätze geschaffen werden, um das Gesamtkonzept für unser Haus nachhaltig und professionell weiterzuentwickeln.
Wer bildet den Vorstand und gibt es eine Art Kontrollgremium?
Ja, es gibt sowohl einen Vorstand, als auch einen Aufsichtsrat als Kontrollgremium. Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus Bastian Militzer, Toni Heinrich und Thomas Bergner. Sie sind für das operative Geschäft verantwortlich – also für Planung, Organisation und Umsetzung der täglichen Abläufe. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Thomas Brückner, Julia Bergner und Sindy Fischer zusammen. Dieses Gremium übernimmt die Rolle des Kontrollorgans: Es überwacht die Arbeit des Vorstands und sorgt für Transparenz und Ordnung im Sinne aller Genoss*innen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat bestehen durch Gründung der Genossenschaft aus den Initiator*innen. Sie bringen die nötige Erfahrung, Engagement und regionale Verbundenheit in ihre Aufgaben zum Wohle der Genossenschaft ein. Es sei hier auch gern nochmal erwähnt, auch wenn die Genossenschaft ein Wirtschaftsunternehmen ist, es wird zum Wohl aller Genoss*innen betrieben. Jeder ist sozusagen „Unternehmer“ und trägt zum Erfolg und Wachstum bei.
Wie läuft denn so eine Generalversammlung ab? Was wird dort besprochen und wie kann ich mitwirken?
Die Generalversammlung ist ein wichtiges Organ unserer Genossenschaft – hier kommen alle Mitglieder zusammen. Vergleichbar ist das in etwa mit einer Gesellschafterversammlung in einer GmbH. Sie findet in der Regel einmal im Jahr statt. Dabei werden zentrale Themen besprochen, z. B. Jahresabschluss, wirtschaftliche Entwicklung, wichtige Entscheidungen, sowie Wahlen zum Vorstand oder Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtet über das vergangene Jahr und stellt Pläne für die Zukunft vor. Als Genosse oder Genossin hast du dort Rede-, Stimm- und Mitbestimmungsrecht – jede Stimme zählt gleich. Du kannst Fragen stellen, Anträge einbringen und über wichtige Weichenstellungen mitentscheiden.
So geht es weiter!
Wann geht’s los?
Das Initiatorenteam arbeitet natürlich mit Hochdruck daran, die nötigen Schritte anzustoßen um das Projekt zum Leben zu erwecken. Dennoch sollten die einzelnen Planungsphasen gut durchdacht sein und sorgfältig initiiert werden. Das macht eine exakte Datumsangabe schwierig. Wir planen die Fertigstellung des Brau- und Gastraumes - und somit den Ausschank des ersten Bieres - gegen Ende Juni 2026. Bis August 2026 sollen dann die erste Ferienwohnung mietbar und die Wohnmobilstellplätze nutzbar sein. Es ist uns ein großes Anliegen, euch zu den verschiedenen Bauabschnitten zu informieren und sämtliche Fortschritte transparent mit euch zu teilen. Gleichzeitig freuen wir uns schon jetzt auf zahlreiche helfende Hände und engagierte Genossenschaftsmitglieder, die sich aktiv an den einzelnen Arbeitsphasen beteiligen.
Was sind die nächsten Schritte?
In den kommenden Wochen wird vor allem eines von großer Bedeutung sein: Die Gewinnung zahlreicher Anteilseigner, um ein möglichst hohes genossenschaftliches Eigenkapital zu erzeugen. Dazu können Mitgliedsanträge per Mail, in einem Briefkasten oder aber zum zentralen Zeichnungstermin am 15.08.2025 im Stadthöhler abgegeben werden. Genauere Informationen erhaltet ihr zeitnah über die bekannten Kanäle.
Außerdem wollen wir das Stadtfest nutzen, um das Projekt weiter zu bewerben und den Stadthöhler für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Erwerb der Immobilie durch Bastian Militzer ist gegen Ende August 2025 geplant, woran sich die grundlegenden Sanierungsarbeiten am Gebäude anschließen.
Ist die Wort-Bild-Marke bereits eingetragen?
Ja, die Eintragung der Wort-Bild-Marke beim zuständigen Patentamt wurde bereits beantragt.
Ist die Genossenschaft schon gegründet?
Ja, die Gründung fand am 4.7.2025 statt und alle erforderlichen Dokumente wurden zur Prüfung und Eintragung erstellt und eingereicht.
Welches Bier soll gebraut werden?
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und der damit passenden Anlage und den nötigen Investitionen spezialisieren wir uns auf untergärige Biere, die euch durch Sorten wie Hell, Pils, Bock oder Schwarzbier bekannt sind. Es wird eine ganzjährige Hauptsorte geben (Helles) und saisonale Spezialitäten. Auch sind Biere für besondere Anlässe möglich. Gerne könnt Ihr Eure Wünsche für die Saisonbiere nennen, die bei entsprechender Umsetzbarkeit den Weg in den Ausschank finden!
Wieviel Bier soll gebraut werden?
Unsere 1. Ausbaustufe wird für 20.000 Liter (Der Brauer rechnet in Hektoliter, also 200 HL) ausgelegt sein. Unsere Anlage wird pro Sud 500 Liter produzieren, somit sind 40 Sude pro Jahr geplant. Durch die gewählte Produktionskapazität von 5 HL sind wir mit dem Einbrauen von verschiedenen Sorten flexibel.
Wird auch alkoholfreies Bier hergestellt?
Ja, es wird auch alkoholfreies Bier bei uns geben. Anfangs werden wir dieses zukaufen, da die Herstellung sehr komplex ist. Hierzu sind wir schon mit Brauereien im Gespräch, die uns unterstützen, ein Produkt nach unseren Wünschen anbieten zu können. Perspektivisch soll das alkoholfreie Bier natürlich auch aus unserem Haus kommen.